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Fischereierlaubnisschaein der Pächter des Fischereibezirks Weser IV
Erlaubniss für den Weserbereich KM 308,8 bis KM 361,7 sowie in der Aller von km 94,15 bis zur Müdung km 177,1 (Nur in den Flüssen selbst, einschließlich der Schlengen und ähnlichen Ausbuchtungen) mit 3 (drei) Handangeln den Fischfang. Es sind keine Wasserfahrzeuge erlaubt. Sperrzonen der Schleusen und Wehre sind zu beachten.
Tag
€ 10,00
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Woche
€ 30,00
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Monat
€ 60,00
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