Fischereibezirk Weser IV

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Fischereierlaubnisschaein der Pächter des Fischereibezirks Weser IV

Erlaubniss für den Weserbereich KM 308,8 bis KM 361,7 sowie in der Aller von km 94,15 bis zur Müdung km 177,1 (Nur in den Flüssen selbst, einschließlich der Schlengen und ähnlichen Ausbuchtungen) mit 3 (drei) Handangeln den Fischfang. Es sind keine Wasserfahrzeuge erlaubt. Sperrzonen der Schleusen und Wehre sind zu beachten.

Tag

€ 10,00
  • Bitte untere Informationen beachten!

Woche

€ 30,00
  • Bitte untere Informationen beachten!

Monat

€ 60,00
  • Bitte untere Informationen beachten!

Bedingung für den Kauf einer Gastkarte ist der Fischereischein und eine Mitgliedschaft beim Verein ("Sportfischerverein Bremen e.V.").

Gastenkartenverkauf ausschließlich per Barzahlung.